
Wussten Sie, dass es im Bereich der Verbrauchserfassung neben den Eichfristen auch im Rahmen der EED (Energy Efficiency Directive) wichtige Termine gibt?
1.) Ab dem 25.10.2020 dürfen nur noch fernablesbare Erfassungsgeräte (Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler) installiert werden, sofern der technische Aufwand und die Kosten in akzeptabler Relation zur Energieeinsparung stehen.
2.) Ab dem 01.01.2022 müssen Nutzer mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ihre Verbrauchsinformationen mindestens monatlich erhalten.
3.) Bis spätestens 01.01.2027 muss der restliche Gebäudebestand mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Bereits verbaute, nicht fernablesbare Erfassungsgeräte müssen bis zu diesem Zeitpunkt ausgetauscht werden.
Gerne helfen wir Ihnen, mittels modernster Technik diese Termine und Vorgaben zu erfüllen. Egal ob für große Eigentümergemeinschaften oder Ihr Dreifamilienhaus, wir sind für Sie da.

Die Vorteile für Sie:
Weitere Vorteile bei Ausstattung mit Funksystem:
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