Messtechnik

Unser Fachwissen + unsere Erfahrung = Ihr persönlicher Profit!

Wussten Sie, dass es im Bereich der Verbrauchserfassung neben den Eichfristen auch im Rahmen der EED (Energy Efficiency Directive) wichtige Termine gibt?

 

1.) Ab dem 25.10.2020 dürfen nur noch fernablesbare Erfassungsgeräte (Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler) installiert werden, sofern der technische Aufwand und die Kosten in akzeptabler Relation zur Energieeinsparung stehen.

 

2.) Ab dem 01.01.2022 müssen Nutzer mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ihre Verbrauchsinformationen mindestens monatlich erhalten. 

 

3.) Bis spätestens 01.01.2027 muss der restliche Gebäudebestand mit fernablesbaren Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Bereits verbaute, nicht fernablesbare Erfassungsgeräte müssen bis zu diesem Zeitpunkt ausgetauscht werden.

 

Gerne helfen wir Ihnen, mittels modernster Technik diese Termine und Vorgaben zu erfüllen. Egal ob für große Eigentümergemeinschaften oder Ihr Dreifamilienhaus, wir sind für Sie da.

Die Vorteile für Sie:

  • Wir sind ganz in Ihrer Nähe und bei Bedarf schnell vor Ort
  • Günstige Preise
  • Sie haben die individuelle Wahl zwischen Kauf und Miete der Geräte
  • Zuverlässiger und professioneller Einbau oder Wechsel der Geräte
  • Wir überwachen die Eichfristen bei Miete der Geräte
  • Ihre Immobilie wird mit der neusten Technik ausgestattet
  • Bei Miete der Geräte können die Gebühren auf Ihre Mieter umgelegt werden

 

Weitere Vorteile bei Ausstattung mit Funksystem:

  • genaue Fernablesung ohne Betreten der Wohnung
  • keine Ablesefehler
  • Beschleunigung der Erstellung der Heiz- u. Wärmekostenabrechnungen
  • Die Privatsphäre Ihrer Mieter wird nicht gestört
  • Terminabsprachen entfallen
  • Monatswerte können für den Mieterwechsel verwendet werden
  • Verbrauchsschätzungen durch nicht anwesende Mieter entfallen
  • Frühzeitiges Erkennen von defekten Geräten

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